Informationen für Menschen mit Behinderung
Den barrierefreien Zugang finden Sie am Haupteingang des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Wenn Sie den Besucherparkplatz bzw. die Straßenbahnhaltestelle in Richtung Oberlandesgerichts - entlang der Hinweisschilder - verlassen, kommen Sie direkt an die Rampe beim Haupteingang. Die Tür am Besuchereingang öffnet sich automatisch nach außen.
Bitte beachten Sie, dass auch hier Zugangskontrollen durchgeführt werden.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter:
http://www.masf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Behindertenpolitisches_Ma%C3%9Fnahmenpaket_schwer_bfPDF_abA7.pdf
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung (Kontaktdaten siehe rechte Spalte). Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.