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Grußwort des Präsidenten

Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,

willkommen auf unserer Homepage. Ich freue mich über Ihr Interesse am Brandenburgischen Oberlandesgericht.

Es ist auf Landesebene das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das heißt für Zivil-, Familien- und Strafverfahren sowie für den Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit (zu der zum Beispiel die Grundbuchsachen gehören).

In der Regel wird das Oberlandesgericht als zweite Instanz im Verhältnis zu den Landgerichten (in Familiensachen im Verhältnis zu den Amtsgerichten), unter bestimmten Voraussetzungen auch als dritte Instanz nach dem Landgericht in amtsgerichtlichen Verfahren tätig. In vielen Fällen entscheidet das Oberlandesgericht, weil kein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung steht, abschließend. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Arbeit bilden die Berufungsverfahren in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Verfahren ist ungeheuer. Von daher ist das Oberlandesgericht zugleich ein Wirtschaftsfaktor ersten Ranges.

Außerdem ist das Brandenburgische Oberlandesgericht als landesweit zuständige Justizverwaltungsbehörde für die Betreuung der vier Landgerichte und fünfundzwanzig Amtsgerichte des Landes, eingeschlossen Grundbuchämter und Gerichtsvollzieherdienst, verantwortlich. Hinzu kommen Verwaltungsaufgaben anderer Art wie etwa die Organisation der Referendarausbildung und die Bearbeitung von Justizschadenssachen. Einzelne Verwaltungsaufgaben nimmt das Oberlandesgericht für andere Zweige der Justiz mit wahr.

Über unsere Aufgaben und unsere Arbeit finden Sie nähere Informationen auf dieser Homepage.

Bei alledem bleiben wir uns bewusst, wofür wir stehen und worin unser Auftrag besteht:
Wir haben dafür zu sorgen, dass es, soweit irgend möglich, gerecht zugeht im Lande Brandenburg. Wir wollen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

In diesem Sinne grüßt Sie herzlich

Ihr Prof. Dr. Farke (Präsident)