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Rechtspfleger: Information zum Berufsbild

Zur Rechtspflegerausbildung können gemäß § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger des Landes Brandenburg vom 3. Februar 1994 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen entsprechenden als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen und im Zeitpunkt der Einstellung höchstens 32 Jahre, bei Menschen mit Schwerbehinderung höchstens 40 Jahre alt sind.

Bewerbungsgesuche sind unter Beifügung eines handgeschriebenen Lebenslaufes (auch tabellarisch), eines Lichtbildes, von Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses oder - falls bereits vorhanden - des Zeugnisses über die Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife zu richten an den

Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
- Dezernat 2 -
Gertrud - Piter - Platz 11

14770 Brandenburg an der Havel.

Einstellungen erfolgen in der Regel zum 1. Oktober eines Jahres. Einsendeschluss für Bewerbungen ist immer der 31. Dezember des Vorjahres. Über die Gesuche wird unter Beteiligung der Personal- und Schwerbehindertenvertretung entschieden. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Rechtspflegeranwärterin bzw. zum Rechtspflegeranwärter ernannt.

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