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Justizfachangestellte: Informationen zum Berufsbild "Justizfachangestellte"

Seit dem 01.09.1998 werden in Brandenburg Justizfachangestellte ausgebildet, deren Arbeitsfelder weitgehend denen der Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes entsprechen.

 

Welche Einstellungsvoraussetzungen bestehen?  

Eignung, gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse sowie Interesse am Beruf sind die wichtigsten Voraussetzungen. Im Hinblick auf die beruflichen Anforderungen sollte ein Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand vorliegen. Zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung darf das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Grundkenntnisse im Tastschreiben sind erwünscht und hilfreich.

Die Bewerbung für den 1. September kann ab Oktober des Vorjahres bis zum 31. Januar des jeweiligen Einstellungsjahres beim

Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel

eingereicht werden. Von Zusendung in Heftern oder sonstigen Mappen ist abzusehen. Eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur gegen einen ausreichend frankierten Rückumschlag.

Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  1. Bewerbungsschreiben 
  2. Lebenslauf tabellarisch und handschriftlich mit aktuellen Lichtbild 
  3. Abschlusszeugnis, letztes aktuelles Zeugnis, Leistungseinschätzungen 
  4. Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung 
  5. Nachweise über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System), Praktika usw.

Download:
Infoblatt Justizfachangestellte (application/pdf 19.5 KB)

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