Grundbuch: Einführung des Elektronischen Grundbuchs im Land Brandenburg
Das automatisierte Abrufverfahren SolumWEB
Mit der Einführung des Elektronischen Grundbuchs im Land Brandenburg besteht die Möglichkeit, mit dem automatisierten Abrufverfahren SolumWEB Einsicht in Grundbücher zu erhalten.
Das für die Einsicht eingerichtete Grundbuchportal kann unter der Adresse https://grundbuch.brandenburg.de aufgerufen werden.
Das automatisierte Abrufverfahren SolumWEB ist eine Onlinedienstleistung, die dem in § 133 GBO genannten Teilnehmerkreis die Möglichkeit bietet, über das Internet nach entsprechender Anforderung den Inhalt des Grundbuches sowie die geführten Hilfsverzeichnisse einzusehen. Bei der Suche anhand von Flurstücks- und Eigentümerangaben können nichtbekannte Grundbücher ermittelt werden.
Die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren SolumWEB bedarf der Genehmigung des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Für das Zulassungsverfahren gelten die Bestimmungen des § 133 GBO. Danach kann die Zulassung zum Abruf der Grundbuchdaten nach zwei Gesichtspunkten gewährt werden.
- eingeschränkte Grundbucheinsicht:
Bei einem berechtigtem Interesse ist eine eingeschränkte Grundbucheinsicht beispielsweise für Banken, Sparkassen und den in der GBV genannten Versorgungsunternehmen möglich.
Das berechtigte Interesse ist bei jedem Abruf darzulegen. - uneingeschränkte Grundbucheinsicht:
Notare, amtlich bestellte Vermessungsingenieure, Gerichte und Behörden haben die Darlegung des berechtigten Interesses nicht gesondert in der Eingabemaske zu versichern. Hier ist die uneingeschränkte Grundbucheinsicht möglich.
Hinweise:
- Die Genehmigung der Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren in einem Bundesland bedeutet keine bundesweite Zulassung. Sofern Sie auch am Verfahren anderer Bundesländer teilnehmen möchten, müssen Sie auch dort einen entsprechenden Antrag stellen.
- Ab 11.10.2010 ist der Erwerb eines fortgeschrittenen Zertifikats der Verwaltungs-PKI-Deutschland nicht mehr erforderlich. SolumWEB-Teilnehmer, die bereits ein Zertifikat erworben haben, benutzen dieses bitte bis zum Ablauf der Gültigkeit unter Verwendung der mitgeteilten Internetadresse (https://webegb.brandenburg.de ). Rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf des Zertifikats werden wir uns zwecks Umstellung Ihres SolumWEB-Zugangs mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gebühren:
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) zum 01. Oktober 2009 werden die Grundbuchabrufgebühren nach dem 7. Abschnitt der Justizverwaltungskostenordnung erhoben
Die einmalige Einrichtungsgebühr für Teilnehmer am eingeschränkten Abrufverfahren (§133 Abs. 4 Satz 3 GBO) beträgt 50,00 EUR. Die Zulassung in weiteren Bundesländern erfolgt gebührenfrei. Eine monatliche Gebühr wird nicht erhoben. Für jeden Abruf von Daten eines Grundbuchblattes beträgt die Gebühr 8,00 EUR. Eine Ermäßigung für Folgeabrufe wird nicht mehr gewährt. Der Abruf von Daten aus Hilfsverzeichnissen (Aktualitätsnachweis, Markentabelle, Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis) ist gebührenfrei.
Behörden des Bundes und der Länder werden gemäß § 8 JVKostO auslagen- und gebührenfrei zum Abrufverfahren zugelassen.
Nähere Informationen sowie die Antragsformulare für die Zulassung zum Abrufverfahren finden Sie in den am Ende dieser Seite zum Download bereitstehenden Dokumenten.
Die Anträge übersenden Sie
An den
Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
- Dezernat 5 -
z.Hd. Frau Conrad
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Als Ansprechpartner stehen Ihnen
Frau Conrad (Tel.Nr. 03381 / 399 229)
und
Frau Klemm (Tel.Nr. 03381 / 399 411)
email: solumweb@olg.brandenburg.de
zur Verfügung.
Download:
Gebühren für die Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren (application/pdf 15.3 KB)
Informationen für Interessenten Stand Juli 2011 (application/pdf 64.4 KB)
Anmeldeformular SolumWEB (application/pdf 69.5 KB)


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