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Grundbuch: Einführung des Elektronischen Grundbuchs im Land Brandenburg

Das automatisierte Abrufverfahren SolumWEB

Mit der Einführung des Elektronischen Grundbuchs im Land Brandenburg besteht die Möglichkeit, mit dem automatisierten Abrufverfahren SolumWEB Einsicht in Grundbücher zu erhalten.

Das für die Einsicht eingerichtete Grundbuchportal kann unter der Adresse https://grundbuch.brandenburg.de aufgerufen werden.

Das automatisierte Abrufverfahren SolumWEB ist eine Onlinedienstleistung, die dem in § 133 GBO genannten Teilnehmerkreis die Möglichkeit bietet, über das Internet nach entsprechender Anforderung den Inhalt des Grundbuches sowie die geführten Hilfsverzeichnisse  einzusehen.  Bei der Suche anhand von Flurstücks- und Eigentümerangaben können nichtbekannte Grundbücher ermittelt werden.

Die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren SolumWEB bedarf der Genehmigung des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Für das Zulassungsverfahren gelten die Bestimmungen des § 133 GBO. Danach kann die Zulassung zum Abruf der Grundbuchdaten nach zwei Gesichtspunkten gewährt werden.

Hinweise:

Gebühren:

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) zum 01. Oktober 2009 werden die Grundbuchabrufgebühren nach dem 7. Abschnitt der Justizverwaltungskostenordnung erhoben

Die einmalige Einrichtungsgebühr für Teilnehmer am eingeschränkten Abrufverfahren (§133 Abs. 4 Satz 3 GBO) beträgt 50,00 EUR. Die Zulassung in weiteren Bundesländern erfolgt gebührenfrei. Eine monatliche Gebühr wird nicht erhoben. Für jeden Abruf von Daten eines Grundbuchblattes beträgt die Gebühr 8,00 EUR. Eine Ermäßigung für Folgeabrufe wird nicht mehr gewährt. Der Abruf von Daten aus Hilfsverzeichnissen (Aktualitätsnachweis, Markentabelle, Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis) ist gebührenfrei.

Behörden des Bundes und der Länder werden gemäß § 8 JVKostO auslagen- und gebührenfrei zum Abrufverfahren zugelassen.

Nähere Informationen sowie die Antragsformulare für die Zulassung zum Abrufverfahren finden Sie in den am Ende dieser Seite zum Download bereitstehenden Dokumenten.

Die Anträge übersenden Sie

An den
Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
- Dezernat 5 -
z.Hd. Frau Conrad
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel

Als Ansprechpartner stehen Ihnen

Frau Conrad (Tel.Nr. 03381 / 399 229)
und
Frau Klemm (Tel.Nr. 03381 / 399 411)
email: solumweb@olg.brandenburg.de

zur Verfügung.

Download:
Gebühren für die Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren (application/pdf 15.3 KB)
Informationen für Interessenten Stand Juli 2011 (application/pdf 64.4 KB)
Anmeldeformular SolumWEB (application/pdf 69.5 KB)

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