Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 01.01.2010
Die Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Stand 1.1.2008, gelten über den 1.1.2010 hinaus unverändert fort. Soweit darin auf die Tabelle in Anlage I verwiesen wird, handelt es sich um die ab 1.1.2010 veränderte Tabelle, deren Tabellensätze identisch sind mit den ab 1.1.2010 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle.
In Abweichung von Nr. 11.2 der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erfassen die Tabellensätze ab 1.1.2010 nicht mehr Fälle, in denen eine Unterhaltspflicht gegenüber drei Unterhaltsberechtigten besteht, sondern weisen den monatlichen Unterhaltsbedarf, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, aus.
Die Zahlbetragstabelle in Anlage II ist für die Zeit ab 1.1.2010 an die geänderten Tabellensätze und das erhöhte Kindergeld angepasst. Anlage III bleibt unverändert, weil sie allein dazu dient, die Umrechnung dynamischer Titel des bis zum 31.12.2007 geltenden Rechts zu verdeutlichen. Darauf, anhand welcher Tabellensätze das geschieht, kommt es nicht an.
Anlagen
I. Unterhaltstabelle
II. Zahlbetragstabelle
Download:
Unterhaltsleitlinien 2010 (application/pdf 94.9 KB)
Stand: 11.01.2010
Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 01.01.2009
Die Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Stand 1.1.2008, gelten über den 1.1.2009 hinaus unverändert fort.
Soweit darin auf die Tabelle in Anlage I verwiesen wird, handelt es sich um die ab 1.1.2009 veränderte Tabelle, deren Tabellensätze identisch sind mit den ab 1.1.2009 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle.
Die Zahlbetragstabelle in Anlage II ist für die Zeit ab 1.1.2009 an die geänderten Tabellensätze und das erhöhte Kin-dergeld angepasst. Anlage III bleibt unverändert, weil sie allein dazu dient, die Umrechnung dynamischer Titel des bis zum 31.12.2007 geltenden Rechts zu verdeutlichen. Darauf, anhand welcher Tabellensätze das geschieht, kommt es nicht an.
Download:
Unterhaltsleitlinien 2009 (application/pdf 51.0 KB)
Stand: 19.01.2009
Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 01.01.2008
Am 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts in Kraft getreten. Im Hinblick darauf ist eine Anpassung der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erforderlich. Diese ist von Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 1. Januar 2008.
Download:
Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 01.01.2008 (application/pdf 168.0 KB)
Stand: 21.12.2007
Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 1. Juli 2007
Am 1. Juli 2007 ist eine neue Regelbetrag-Verordnung in Kraft getreten. Im Hinblick darauf ist eine Anpassung der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erforderlich. Diese beschränkt sich auf die unerlässlichen Änderungen in den Nrn. 2.5, 3., 11., 14., 21.2 und 21.4. Im Übrigen bleibt es bis zum In-Krafttreten des zu erwartenden Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes bei den Leitlinien, Stand 1.7.2005.
Download:
Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 1. Juli 2007 (application/pdf 126.9 KB)
Stand: 27.06.2007
Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 1. Juli 2005
Die Leitlinien sind von Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Sie sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Die Leitlinien gelten ab 1. Juli 2005.
Download:
Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 1. Juli 2005 (application/pdf 144.7 KB)
Stand: 20.06.2005
Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 1. Juli 2003
Die Leitlinien sind von Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Sie sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Die Leitlinien gelten ab 1. Juli 2003.
Download:
Unterhaltsleitlinien 2003 (application/pdf 235.4 KB)
Stand: 01.07.2003
Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2003
Die Leitlinien sind von Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Sie sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Die Leitlinien gelten ab 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2003.
Download:
Unterhaltsleitlinien 2002 (application/pdf 93.7 KB)
Stand: 01.01.2002

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